Zwei Wanderer in einer Frühlingswiese | © DAV/Hans Herbig

Mitgliedschaft im DAV Hannover

Du liebst die Berge und möchtest Teil einer starken Gemeinschaft werden? Hier efährst Du, wie Du Mitglied in unserer Sektion werden kannst - und welcheVorteile das für Dich bringt.

Als Mitglied im Deutschen Alpenverein hast du viele Vorteile

Bergsport

  • in Ausbildungskursen alles Wichtige rund um den Bergsport lernen
  • attraktive Tourenprogramme der Sektionen unter qualifizierter Führung nutzen
  • Tourenpartner und Gleichgesinnte kennenlernen

Information

  • kostenloser oder vergünstigter Zugriff auf Karten, Führer und Bücher in den DAV-Bibliotheken
  • viermal jährlich das Bergsteigermagazin DAV Panorama online oder kostenlos frei Haus

Hütten

  • günstigere Übernachtung auf über 2.000 Alpenvereinshütten
  • exklusiver Zugang zu Selbstversorgerhütten
  • Bergsteigeressen und -getränke

Sicherheit

  • mit dem alpinen Sicherheits Service (ASS) genießt Du weltweiten Versicherungsschutz bei allen Bergsportarten. 
  • aktuelle Informationen zur Sicherheit im Bergsport, aufbereitet von der DAV-Sicherheitsforschung
  • Zusätzliche Versicherungen für den Bergsport (Reiserücktritt, Expeditionen) kannst du als DAV-Mitglied exklusiv abschließen: Einen Überblick gibt es hier.

Freizeit

  • Abenteuer, Spaß und Herausforderung für Groß und Klein erleben
  • Möglichkeit an attraktiven Touren und Reisen teilzunehmen
  • Preisnachlass für Reisen des DAV Summit Club

Klettern

  • deutschlandweit kostenloser oder vergünstigter Zugang zu den DAV-Kletteranlagen
  • Förderprogramme für Nachwuchs- und Spitzenkletterer
  • reduzierter Beitrag für Indoor- und Outdoor-Kurse

Ehrenamt

  • ideelle und finanzielle Unterstützung des Vereins, der für die Vereinbarkeit von Bergsport und Natur steht.
  • Möglichkeit einer qualifizierten Ausbildung zum Fachübungsleiter oder Trainer.
  • Einsatz auf Umweltbaustellen und bei der Pflege des alpinen Wegenetzes.
  • Mithilfe bei der Sanierung und Instandhaltung der Alpenvereinshütten.
  • bei Interesse ehrenamtliches Engagement in einem der vielen Bereiche der Sektionsarbeit.

Einkaufen

  • Rabatte beim Einkauf von Ausrüstung oder Kleidung in vielen Bergsportgeschäften

So kannst Du Mitglied bei uns werden

Smartphone  - im Display eine Bergkarte | © DAV /Silvan Metz
© DAV /Silvan Metz

Einfach den Onlineantrag ausfüllen, absenden und sofort Mitglied werden.

Beitragsübersicht für Erwachsene

Beiträge gültig ab 01.01.2025
99 € Beitrag + 20 € Aufnahmegebühr
A - Mitglied: Erwachsene ab dem 26. Lebensjahr
60 € Beitrag + 10 € Aufnahmegebühr
B - Mitglied: Ehepartner/Lebenspartner (gleiche Anschrift & Kontoverbindung)
49 € Beitrag + 10 € Aufnahmegebühr
aktives Bergwachtmitglied
49 € Beitrag + 10 € Aufnahmegebühr
Senioren ab dem 71. Lebensjahr (auf Antrag)
49 € Beitrag + 10 € Aufnahmegebühr
B - Mitglied schwerbehindert (mindestens GdB von 50%) - auf Antrag und Nachweis
60 € Beitrag + 10 € Aufnahmegebühr
C - Mitglied: Gastmitglieder, die als A-Mitglied oder B-Mitglied einer anderen Sektion angehören. 
159 € Beitrag + 30 € Aufnahmegebühr
Familienbeitrag: Familien in denen beide Elternteile und deren Kinder (bis zum vollendete 18. Lebensjahr) derselben Sektion als A - und B-Mitglied angehören (auf Antrag auch für alleinerziehende Elternteile, die A-Mitglied der Sektion sind)
49 € Beitrag + 15 € Aufnahmegebühr
Sozialbeitrag: (Studenten, Auszubildende und Schüler, Erwerbslose) auf Nachweis

Beitragsübersicht für Kinder und Jugendliche

Beiträge gültig ab 01.01.2025
40 € Beitrag + 10 € Aufnahmegebühr
Jugendmitglieder: Kinder u. Jugendliche, Einzelmitgliedschaft (0 - 17 Jahre)
60 € Beitrag + 10 € Aufnahmegebühr
Junioren: (18 - 24 Jahre)
49 € Beitrag + 10 € Aufnahmegebühr
Junioren Sozial: (18 -24 Jahre)

Satzung

Hier findest du die aktuelle Satzung als PDF.

Stand: 02/2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Eintritt in den Deutschen Alpenverein Sektion Hannover e.V. (Sektion) bzw. bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Sektion (Eintrittsgelder für die Kletterhalle, Buchung von Kursen aus dem allgemeinen Ausbildungsprogramm oder im Kletterzentrum, Materialausleihe, Ausleihe in der Bücherei) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

  1. Die Ziele des DAV und insbesondere die Satzung der Sektion werden anerkannt.
  2. Die Mitgliedschaft gilt für das Kalenderjahr. Sie verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht bis spätestens zum 30. September eines jeden Jahres gekündigt wird. (Satzung §9)
  3. Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o.g. Frist gekündigt wird.
  4. Dies gilt sinngemäß auch für Ehepartner sofern ein Partner seine Mitgliedschaft kündigt. Ggf. erfolgt hier auch automatisch ein Kategoriewechsel.
  5. Die Sektion räumt freiwillig ein Widerrufsrecht der Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein. Voraussetzung hierfür ist, dass noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen wurde. Falls Sie bereits einen Mitgliedsausweis erhalten haben, genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die Sektion zurückzusenden.
  6. Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31. Januar des Beitragsjahrs zu entrichten. Sofern kein Sepa-Mandat zum Bankeinzug des Beitrags vorliegt, ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8€ pro Zahlung fällig (Satzung § 6.3).
  7. Für die Nutzung des Kletterzentrums gilt eine besondere Nutzungsordnung und sind – je nach Nutzung der Anlage – besondere Erklärungen abzugeben.
  8. Für den Abschluss eines Abos im Kletterzentrum gilt ein separater Abo-Vertrag in der jeweils aktuellen Form.
  9. Für die Teilnahme am Kurs- und Tourenprogramm/Wanderprogramm gelten separate Teilnahmebedingungen.
  10. Für die Ausleihe von Material und die Ausleihe aus der Bücherei gelten separate Bedingungen.
  11. Wird ein SEPA-Lastschriftmandat: nicht eingelöst sind die Bank-Gebühren und andere Bearbeitungsgebühren vom Mitglied zu zahlen.
  12. Für Erinnerungen/Mahnungen werden pro Schreiben Gebühren von 5€ berechnet (gem. Satzung § 6.1).
  13. Anträge zur Änderung der Mitglieds-Kategorie müssen bis zum 15. Oktober eines Jahres gestellt werden.
  14. Informationen zur Änderungen der Bankverbindung müssen bis spätestens 15.Oktober erfolgen um Bankeinzüge für das Folgejahr vom korrekten Konto zu gewährleisten.
  15. Allgemeine Änderungen müssen an die Sektion (nicht an die Bundesgeschäftsstelle) gemeldet werden.

Stand: 02/2025

Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft

  1. Der Jahresbeitrag gilt für das ganze Kalenderjahr.
  2. Bei Eintritt ab dem 01.09. verringert sich der Jahresbeitrag bis zum Ende des Kalenderjahres um 50%. Im Januar des Folgejahres wird der reguläre Jahresbeitrag eingezogen.
  3. Die Aufnahmegebühr ist einmalig.
  4. Kategorieänderung: Antragsstellung bis zum 15. Oktober
  5. Beiträge: Fälligkeit im Januar des Beitragsjahres
  6. fehlendes SEPA-Lastschriftmandat: zusätzliche Gebühr in Höhe von 8€ pro Zahlung (gem. Satzung § 6.3)
  7. Erinnerungen/Mahnung: pro Schreiben 5€ (gem. Satzung § 6.1)
  8. Änderungen der Bankverbindung: Mitteilung bis spätestens 15.Oktober
  9. nicht eingelöstes SEPA-Lastschriftmandat: Bank-Gebühren sind vom Mitglied zu zahlen
  10. Kündigung der Mitgliedschaft: Bei Eingang der schriftlichen Kündigung bis 30. September zum jeweiligen Jahresende (gem. Satzung § 9)
  11. Gültigkeit Mitgliedsausweis: 15 Monate (1. Dezember Vorjahr bis Ende Februar Folgejahr)
  12. allgemeine Änderungen: Mitteilung an die Sektion (nicht an die Bundesgeschäftsstelle)

Stand: 02/2025

Weitere Fragen zum Thema "Mitgliedschaft beim DAV"

Du erreichst uns bei Rückfragen gerne per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular.

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