Bildrechte
Wenn ihr bei euren Touren oder gemeinsamen Aktionen Fotos anfertigt und diese später im Sinne einer Veröffentlichung nutzen wollt, dann sind verschiedene Bildrechte zu beachten:
Die Urheberrechte des Fotografen
Das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen
Ggf noch Urheber- u. Eigentumsrechte im Hinblick auf die abgebildeten Gegenstände
Eine Veröffentlichung könnte z.B. sein:
Ein Artikel in unserer Vereinszeitschrift Die Berge und wir
Ein Beitrag in unserem Newsletter oder auf unseren Webseiten
Die Nutzung in Flyern oder anderen Druck-Medien
Im Prinzip reicht eine mündliche Zustimmung. Im Falle eines Streites ist hier allerdings der Nachweis ein Problem. Wenn ihr also unsicher seid und das ganze gut dokumentieren wollt, dann könnt ihr die folgenden Dokumente verwenden:
Einverständniserklärung des Fotografen
Einverständniserklärung des/der Abgelichteten
Einverständniserklärung des/der Abgelichteten zum digitalen ausfüllen und unterschreiben